2G+ im SBLN

Seit dem 28.12.2021 schreibt das Land NRW die 2G+-Regel für den Freizeitbereich vor:

Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen immunisierte Personen ab heute zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Nicht immunisierte Personen dürfen diese Angebote nach wie vor nicht in Anspruch nehmen.

Der Schachbezirk Linker Niederrhein teilt die Einschätzung des SBNRW und möchte trotz dieser Verschärfung der Maßnahmen den Spielbetrieb nicht generell stoppen. Grundlage hierfür sind Hinweise der Vereine, die nach wie vor unter diesen Bedingungen den Spielbetrieb für sich aufrechterhalten wollen. Hier das aktualisierte Hygiene Konzept SBLN – 2022 01 02