keine Testpflicht für Geboosterte

In Anwendung der seit dem 13. Januar geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW bleibt die 2G+ Regelung bei der Sportausübung in Innenräumen unverändert. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten vollständig von einer Infektion genesen sind.